Listen Beschäftigung Von Schülern In Den Ferien Frisch. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten.
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Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung.
Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf. Kinder über 13 jahre, d. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist.

Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt... Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist.. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten.

Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung... Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf. Kinder über 13 jahre, d.. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt.

Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std.

Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten... Kinder über 13 jahre, d.. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung.

Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten.

Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std.. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt.

Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten... Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Kinder über 13 jahre, d.

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Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.

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Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std.

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Kinder über 13 jahre, d.. . Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.

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Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung.. Kinder über 13 jahre, d. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std.

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Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf. Kinder über 13 jahre, d. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt... Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.

Kinder über 13 jahre, d... .. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.

Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist... Kinder über 13 jahre, d. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std.

Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung.. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Geburtstag, und jugendliche, die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen mit einwilligung der eltern stundenweise beschäftigt werden, soweit die beschäftigung leicht und für kinder geeignet ist. Kinder über 13 jahre, d... Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten.

Die beschäftigung von kindern und jugendlichen ist im jugendarbeitsschutzgesetz/jarbschg geregelt. . Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf.

Betragen. die wöchentliche arbeitszeit darf... Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung. Schülerinnen und schüler, die 15 jahre alt sind, dürfen in den schulferien höchstens 4 wochen (20 tage) im jahr arbeiten. die 4 wochen können über verschiedene ferien verteilt werden. die tägliche arbeitszeit darf höchstens 8 std. Die beschäftigung von kindern (noch nicht 15 jahre alt) und jugendlichen (15 jahre, aber noch nicht 18 jahre alt), die noch der vollzeitschulpflicht unterliegen, ist im grundsatz verboten.. Sie sollen im interesse ihrer gesundheit, entwicklung und schulausbildung keiner regelmäßigen beschäftigung.

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